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Stefan Wollschläger und Regina Zorn* zeigen, wie gültige Verträge unwirksam werden können.
Von der Schwierigkeit, eine rechtssichere Preisänderungsklausel zu formulieren, weiß jeder Versorger ein Lied zu singen. Sobald man glaubt, nun aber wirklich alle Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung beachtet zu haben, taucht bestimmt wieder ein neuer Aspekt auf, der bei der gebotenen „kundenfeindlichsten Auslegung“ eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellen könn
Mittwoch, 8.10.2014, 08:58 Uhr
Redaktion
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